In Kooperation mit dem Jugendamt

Wer als Kindertagespflegeperson, kurz gesagt als Tagesmutter, in Wagenfeld arbeiten möchte, der muss sich der Kontrolle des Landkreises Diepholz, Fachdienst Jugend, unterstellen.

Der Fachdienst Jugend prüft, ob man überhaupt geeignet ist, diesen Beruf auszuüben und im positiven Fall stellt der FDJ eine Pflegeerlaubnis aus.

Mit dieser Pflegeerlaubnis wird nicht nur festgelegt, dass man als Tagesmutter arbeiten darf, sondern auch, wie viele Kinder man betreuen darf und wo diese Betreuung stattfinden soll.

Eine einmal ausgestellte Pflegeerlaubnis ist gültig für 5 Jahre und muss daher regelmäßig erneuert werden, wenn man den Beruf weiterhin ausüben möchte. Mindestens einmal im Jahr erfolgt ein Besuch seitens des Fachdienstes Jugend im Haus der Tagespflegeperson, um eine Kooperationsbasis und - aufrechterhaltung zu schaffen; bei Fragen und Wünschen kann die Tagespflegeperson sich wiederum jederzeit ihrerseits an ihre Fachkraft des Jugendamtes wenden.

In meinem Fall bedeutet dies, dass ich seit 2004 mit dem Jugendamt eine gute Kooperation pflege.