Was kostet die Tagesmutter ?


Wie in meinem persönlichen Konzept bereits erwähnt, arbeite ich als Tagesmutter in Wagenfeld mit dem Landkreis Diepholz, Fachdienst Jugend, zusammen.

Das hat zur Folge, dass Eltern, die mich als Tagesmutter für ihre Kinder haben wollen, nicht nur über die Gemeinde Wagenfeld (mit-) finanziert werden, sondern auch, dass ihre Kinder automatisch durch diese Finanzierung über den Landkreis unfall - und haftpflichtversichert sind, solange sie sich in der Betreuung der Tagesmutter befinden. 

Im konkreten Fall bedeutet das, dass Eltern den finanziellen Anteil für die Betreuung bei mir nicht an mich direkt, sondern an die Gemeinde bezahlen und diese mich in voller Höhe bezahlt.

Auf diese Weise bleibt das Betreuungsverhältnis unbeeinflusst von geldlichen Angelegenheiten bis auf die Verköstigung des Kindes; dies ist eine Angelegenheit rein zwischen Tagespflegeperson und abgebenden Eltern. 

Da in der Gemeinde Wagenfeld eine Gleichstellung zum Kindergarten herrscht, bezahlt eine Familie für die Betreuung bei mir nicht mehr als für eine Betreuung im Kindergarten. 

Ab der Vollendung des 3. Lebensjahres entfällt somit jegliche Zuzahlung auch für die Betreuung durch mich als Tagesmutter.

Diese Regelungen greifen allerdings nur, solange das zu betreuende Kind im Landkreis DH wohnt. 

Wohnt das Kind in einem anderen Landkreis oder gar in einem anderen Bundesland (ich wohne an der Grenze zu NRW, gehöre aber selbst zu Niedersachsen), gelten die dort gültigen Regelungen. 


Krankheitsregelung

Der Landkreis schreibt vor, dass eine Tagesmutter, die 5 Tage in der Woche Kinder betreut, insgesamt 15 Tage im Jahr wegen Krankheit ausfallen darf. Dies entspricht 3 Wochen im Jahr.

Während dieser Zeit wird ihr Betreuungsgeld in voller Höhe weitergezahlt.

Fällt das Kind wegen Krankheit aus, wird das Betreuungsgeld 6 Wochen lang in voller Höhe weiter gezahlt; danach gilt das Betreuungsverhältnis automatisch als beendet. 



Urlaubsregelung

Jeder Tagesmutter steht ein bezahlter Urlaub von 20 Tagen zu, wieder von einer 5 - Tage - Betreuung ausgehend. Dies entspricht 4 Wochen im Jahr.

Der Urlaub sollte so schnell wie möglich mit den Eltern abgesprochen werden.

Während der gesamten Zeit wird das Betreuungsgeld in voller Höhe weitergezahlt.

Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind außerhalb der Urlaubszeit der Tagesmutter selbst in Urlaub fährt oder aus anderen Gründen nicht in die Kinderbetreuung gegeben wird, z.B. weil es die Großeltern besucht oder einfach einmal zu Hause bei Mama und Papa bleiben möchte, um mit ihnen die Zeit zu genießen.

Auch hier gilt: 6 Wochen wird die Tagesmutter in voller Höhe weiter bezahlt, sollte das Kind nicht gebracht werden, danach gilt das Betreuungsverhältnis automatisch als erloschen.