Was kostet die Tagesmutter ?


Da ich meinen Beruf als Tagesmutter in Wagenfeld ausübe, arbeite ich mit dem Landkreis Diepholz, Fachdienst Jugend, zusammen. Umgangssprachlich nennt man diesen auch kurz Jugendamt, was für manche vielleicht verständlicher ist.

Der Umstand dieser Zusammenarbeit hat zur Folge, dass Eltern, die mich als Tagesmutter für ihre Kinder haben möchten, nicht nur über die Gemeinde Wagenfeld (mit-) finanziert werden, sondern auch, dass ihre Kinder automatisch durch diese Finanzierung über den Landkreis unfall - und haftpflichtversichert sind, solange sie sich in der Betreuung der Tagesmutter befinden. 

Im konkreten Fall bedeutet das, dass Eltern den finanziellen Anteil für die Betreuung bei mir nicht an mich direkt, sondern an die Gemeinde bezahlen und diese mich in voller Höhe bezahlt.

Auf diese Weise bleibt das Betreuungsverhältnis unbeeinflusst von geldlichen Angelegenheiten bis auf die Verköstigung des Kindes; dies ist eine Angelegenheit rein zwischen Tagespflegeperson und abgebenden Eltern. 

Da in der Gemeinde Wagenfeld eine Gleichstellung zum Kindergarten herrscht, bezahlt eine Familie für die Betreuung bei mir nicht mehr als für eine Betreuung im Kindergarten. 

Ab der Vollendung des 3. Lebensjahres entfällt somit jegliche Zuzahlung auch für die Betreuung durch mich als Tagesmutter.

Diese Regelungen greifen allerdings nur, solange das zu betreuende Kind im Landkreis DH wohnt. 

Wohnt das Kind in einem anderen Landkreis oder gar in einem anderen Bundesland (ich wohne an der Grenze zu NRW, gehöre aber selbst zu Niedersachsen), gelten die dort gültigen Regelungen.