Krankheitsregelung

Der Landkreis schreibt vor, dass eine Tagesmutter, die 5 Tage in der Woche Kinder betreut, insgesamt 15 Tage im Jahr ausfallen darf. Dies entspricht 3 Wochen im Jahr.

Während dieser Zeit wird ihr Betreuungsgeld in voller Höhe weitergezahlt.

Fällt das Kind wegen Krankheit aus, wird das Betreuungsgeld 6 Wochen lang in voller Höhe weiter gezahlt; danach gilt das Betreuungsverhältnis automatisch als beendet.


Urlaubsregelung

Jeder Tagesmutter steht ein bezahlter Urlaub von 20 Tagen im Jahr zu, wieder von einer 5-Tage Betreuung ausgehend. Dies entspricht 4 Wochen im Jahr.

Der Urlaub sollte so schnell wie möglich mit den Eltern abgesprochen werden.

Während der gesamten Zeit wird das Betreuungsgeld in voller Höhe weitergezahlt.

 

Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind außerhalb der Urlaubszeit der Tagesmutter selbst in Urlaub fährt oder aus anderen Gründen nicht in die Kinderbetreuung gegeben wird, z.B. weil es die Großeltern besucht oder einfach einmal zu Hause bei Mama und Papa bleiben möchte, um mit ihnen die Zeit zu genießen.

Auch hier gilt: 6 Wochen wird die Tagesmutter in voller Höhe weiter bezahlt, sollte das Kind nicht gebracht werden, danach gilt das Betreuungsverhältnis automatisch als erloschen.